Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil des zwischen dem Auftraggeber und der GSZ Partner GmbH, abgeschlossenen Auftrages (Auftrag). Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.gsz-partner.ch/agb publiziert.
Die GSZ Partner GmbH verweist zudem auf spezifische Bestimmungen zu allfälligen Dienstleistungen.
Von den AGB abweichende Bestimmungen oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, soweit sie von GSZ Partner GmbH ausdrücklich und schriftlich angenommen wurden.
Vertragsabschluss
Der Auftrag gilt als abgeschlossen, wenn GSZ Partner GmbH die vom Auftraggeber gegengezeichnete Auftragsbestätigung erhält oder wenn der Auftraggeber eine Offerte von GSZ Partner GmbH schriftlich annimmt.
Leistungen
Inhalt und Umfang eines Auftrages werden schriftlich festgehalten. GSZ Partner GmbH erbringt die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach Massgabe der anwendbaren Gesetze, Verordnungen sowie den allenfalls anwendbaren Standes- und Berufsregeln. Ein Erfolg im Sinne von gewissen wirtschaftlichen oder sonstigen Folgen ist nicht geschuldet.
Gutachten, Berichte, Stellungnahmen, Präsentationen und sonstige Arbeitsergebnisse sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung durch GSZ Partner GmbH oder mit einem entsprechenden Abschlussschreiben verbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, sind unverbindlich und können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen.
Sofern nicht ausdrücklich zugesichert und vereinbart, gelten Terminangaben als unverbindliche Zielvorgaben.
Vorbehältlich abweichender Bestimmungen im Auftrag, hat GSZ Partner GmbH Sachverhalte nur nach Schweizer Recht zu prüfen und/oder der Auftragsdurchführung zugrunde zu legen. GSZ Partner GmbH ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen für den Auftraggeber nur dann verpflichtet, wenn GSZ Partner GmbH dazu ausdrücklich bevollmächtigt wurde.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, damit GSZ Partner GmbH ihren Auftrag ordnungsgemäss und zeitgerecht erfüllen kann. Insbesondere hat der Auftraggeber GSZ Partner GmbH unaufgefordert und rechtzeitig alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig zu übergeben und GSZ Partner GmbH zeitgerecht über alle Vorgänge, Geschäftsvorfälle und Umstände zu informieren, die für die Erfüllung des Auftrages wesentlich sein könnten.
Es obliegt ausschliesslich dem Auftraggeber sicherzustellen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie die erfolgten Anweisungen korrekt und vollständig sind, weshalb GSZ Partner GmbH bei der Erfüllung ihres Auftrags von der Korrektheit und Vollständigkeit, der vom Auftraggeber übermittelten Informationen, Dokumenten, Inventare Aufstellungen und Zahlenangaben ausgehen darf.
Ein allfälliger Mehraufwand von GSZ Partner GmbH, der sich aus unvollständigen, falschen oder verspätet nachgereichten Informationen oder Unterlagen ergibt, ist selbst bei verbindlichen Abrechnungen oder Kostendach vom Auftraggeber zu tragen.
Aufbewahrung von Unterlagen
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass GSZ Partner GmbH übermittelte Daten, Unterlagen und Informationen, auch solche persönlicher Natur, für die Dauer des Auftrages bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf Datenträgern (Servern, Computern, CD-ROMs etc.), die auch im Ausland liegen können, gespeichert werden.
Unterlagen, die GSZ Partner GmbH zur Verfügung gestellt wurden, werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet, sofern der Auftraggeber nicht explizit deren Rückgabe verlangt.
Folglich verweist die GSZ Partner GmbH auf die Datenschutzbestimmungen.
Informationsaustausch und Geheimhaltung
Der Auftraggeber erklärt in Kenntnis der Risiken des E-Mail-Verkehrs (z.B. Datenverlust bei Übermittlung, Kenntnisnahme Dritter vom Inhalt unverschlüsselter E-Mail-Korrespondenz) sein Einverständnis, dass ein Informationsaustausch sowie die Übermittlung von vertraulichen Daten zwischen dem Auftraggeber und GSZ Partner GmbH auch per unverschlüsselter E-Mail oder anderen elektronischen Kanälen erfolgen kann. Jede Partei hat in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie die Erkennung von technisch oder inhaltlich mangelhaften Elementen zu treffen.
GSZ Partner GmbH und ihre Mitarbeiter wahren während und nach dem Auftrag Stillschweigen über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie weitere vertrauliche Informationen des Auftraggebers. Als vertraulich gelten alle Informationen, die nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind.
Von der Pflicht zur Verschwiegenheit sind ausgenommen die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte, zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen von GSZ Partner GmbH, soweit diese Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer behördlichen Anordnung. Des Weiteren ist GSZ Partner GmbH berechtigt, sofern dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist, vertrauliche Informationen unter Partnern und Mitarbeitern ungeachtet der jeweiligen Zugehörigkeit zu den verschiedenen Sparten auszutauschen sowie gegenüber ausländischen Gesellschaften der GSZ Partner GmbH und Kooperationspartnern, einschliesslich der offenzulegen.
Die vorstehenden Verpflichtungen hindern GSZ Partner GmbH nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Auftraggeber unter Wahrung der Verschwiegenheit.
Schutz- und Nutzungsrechte
Alle von GSZ Partner GmbH erteilten Auskünfte, erstellten Berichte und Gutachten sind ausschliesslich für den Auftraggeber bestimmt und unterliegen dem Urheberrechtschutz.
Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen aller Art sowie von fachlichen Aussagen an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von GSZ Partner GmbH erlaubt. Je nach Art und Umfang der geplanten Weitergabe ist zu informieren, inwieweit Vereinbarungen zur beruflichen Haftung im Rahmen einer Due Diligence zu treffen sind. Die Einschränkungen der Weitergabe gelten nicht für Organe, Gesellschafter oder Tochtergesellschaften des Auftraggebers.
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, verbindliche Berichterstattungen von GSZ Partner GmbH oder sonstige Arbeitsergebnisse abzuändern, soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbeitung durch den Auftraggeber besteht.
Kosten
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden Honorare nach Aufwand zu den jeweils anwendbaren Stundenansätzen der Mitarbeiter von GSZ Partner GmbH verrechnet. Reisezeiten können von der GSZ Partner GmbH zum Stundenansatz verrechnet werden, entsprechende Abweichungen und Vereinbarungen werden vorbehalten.
Haben die Parteien schriftlich ein Pauschalhonorar vereinbart, gilt dieses nur für die Dienstleistungen, die explizit unter das Pauschalhonorar fallen. Weitere und zusätzliche Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet.
Von GSZ Partner GmbH unterbreitete Kosten- und Honorar-schätzungen sind lediglich Schätzungen und gelten nicht als vereinbartes Pauschalhonorar. Die Kosten- und Honorarschätzungen beruhen immer auf den im Zeitpunkt ihrer Abgabe getroffenen und bekannten Annahmen oder Informationen. Falls unvorhergesehene Umstände eintreten, die zu höheren Kosten führen, wird GSZ Partner GmbH den Auftraggeber darüber in Kenntnis setzen.
Neben dem Honorar hat GSZ Partner GmbH Anspruch auf Ersatz der angefallenen Auslagen (Reisespesen, Verpflegung, etc.). Daneben werden der Verwaltungsaufwand (wie Porti, Telefon, Material, etc.) mit einer Verwaltungspauschale von 5% des Honorars abgerechnet. Mandatiert GSZ Partner GmbH nach Absprache mit dem Auftraggeber Dritte zu den Erbringungen von Leistungen, verpflichtet sich der Auftraggeber auf Verlangen von GSZ Partner GmbH, diese Leistungen direkt zu begleichen und GSZ Partner GmbH von den eingegangenen Verpflichtungen freizustellen.
Sollte GSZ Partner GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber Untersuchungen durchführen, welche über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, oder sollte sich im Verlaufe der Dienstleistungserbringung herausstellen, dass weitere Leistungen in einem wesentlichen Umfang notwendig sind, oder sollten Bedingungen des vereinbarten Leistungsumfangs im Ganzen oder in Teilen nicht mehr erfüllt sein, werden sich der Auftraggeber und GSZ Partner GmbH über eine neue Festlegung des Honorars abstimmen.
Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich monatlich oder quartalsweise. GSZ Partner GmbH kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie periodisch Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen.
Im Falle der Anforderung eines Vorschusses, der Stellung einer Zwischenrechnung oder bei Verzug von Zahlungen kann GSZ Partner GmbH die Erbringung ihrer Tätigkeiten bis zur Begleichung der geschuldeten Zahlung aufschieben bzw. einstellen.
Rechnungen von GSZ Partner GmbH sind innerhalb von 14 Tagen seit Rechnungsdatum mittels Banküberweisung zu zahlen. Ohne gegenteilige Mitteilung des Auftraggebers gilt eine Rechnung innert 10 Tagen nach Zustellung als ohne Widerspruch angenommen.
Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, so ergehen kostenpflichtige Gebühren und es wird ab Fälligkeit ein Verzugszins von 5% erhoben.
Haftung
GSZ Partner GmbH haftet dem Auftraggeber bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten und weiterer vertraglichen Verpflichtungen.
Jede weitergehende Haftung, gleichgültig unter welchem Titel diese geltend gemacht wird, ist ausgeschlossen. Insbesondere, aber nicht ausschliesslich, wird die Haftung ausgeschlossen, für abgegebene Erklärungen von GSZ Partner GmbH in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts gewisser Umstände, für allfällige Ansprüche Dritter aufgrund der Weitergabe von Arbeitsergebnissen aller Art, die vom Auftraggeber ohne Zustimmung von GSZ Partner GmbH an Dritte weitergegeben wurden, und für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen.
Beanstandungen aus dem Vertrag sind umgehend schriftlich zu rügen und GSZ Partner GmbH ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu gewähren.
Die Haftung von GSZ Partner GmbH wird, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe von CHF 500'000.-- beschränkt. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten auch für alle Personen, denen GSZ Partner GmbH die Besorgung der Geschäfte erlaubterweise übertragen hat.
Beendigung des Auftrags und deren Folgen
Der Auftrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt nicht bei Pflichtprüfungen und sonstigen gesetzlichen Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer. Erfolgt die Kündigung zur Unzeit, ist die kündigende Partei verpflichtet, der anderen Partei den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
GSZ Partner GmbH ist insbesondere bei drohender Insolvenz, Überschuldung oder wiederholtem Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, den Auftrag sofort und selbst zur Unzeit zu kündigen, ohne dass dadurch GSZ Partner GmbH schadenersatzpflichtig wird.
Im Falle einer Kündigung hat der Auftraggeber die von GSZ Partner GmbH bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundenansätze zu bezahlen. Im Falle eines Pauschalhonorars ist dieses anteilsmässig für die bereits erbrachten Leistungen geschuldet. Vorbehalten bleiben Schadenersatzansprüche aufgrund einer Kündigung zur Unzeit.
Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB für ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen der AGB davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Auftrag zwischen dem Auftraggeber und GSZ Partner GmbH und diese AGB unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des IPRG. Erfüllungsort für die so bestimmten Leistungen für beide Parteien ist Wangen b. Dübendorf. Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus dem Auftrag oder den AGB sind die Gerichte des Kantons Zürich, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.
Steuer Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
Die Erstellung der Steuererklärung erfolgt als Auftrag gemäss OR 394 ff.
Auftragserteilung
Der Auftrag zur Erstellung der Steuererklärung gilt mit der Einreichung der Steuererklärungsformulare (Originale) bei der GSZ Partner GmbH als erteilt.
Vertragsgegenstand, Umschreibung der Leistung
Mit der Auftragserteilung werden folgende Dienstleitungen durch die GSZ Partner GmbH übernommen:
Die Fristenkontrolle, die Fristverlängerung, die Erstellung der Steuererklärung. Der Auftraggeber erhält eine Kopie der Steuererklärung. Auf speziellen Wunsch ist die GSZ Partner GmbH bereit, die Steuerveranlagung zu kontrollieren, Einsprache/Beschwerde zu führen und weitergehende Steuerberatung gegen spezielle Verrechnung anzubieten.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der GSZ Partner GmbH alle notwendigen Auskünfte vollständig und richtig zu erteilen und die zur Erstellung der Steuererklärung notwendigen Unterlagen rechtzeitig und in präziser Form zur Verfügung zu stellen.
Ausführung des Auftrages, Mithilfe von Dritten
Der Auftrag wird von den Mitarbeitern der GSZ Partner GmbH ausgeführt. Wo spezielle Umstände es erfordern, ist die GSZ Partner GmbH ermächtigt, nach Benachrichtigung des Auftraggebers Steuerspezialisten (z.B. in Bezug auf das Ausland) beizuziehen. Die Kosten werden dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt. Auskunftsermächtigung; Auskunftseinholung Die GSZ Partner GmbH ist im Rahmen ihres Auftrages ermächtigt, Auskünfte bei sämtlichen Steuerverwaltungen der Schweiz einzuholen oder Auskünfte an die zuständige Steuerverwaltung zu erteilen.
Abgrenzung zur Stellvertretung
Mit der Übernahme des Auftrages übernimmt die GSZ Partner GmbH keine formale Stellvertretung. Die Beachtung der Fristen, insbesondere der Einsprachefrist bei der definitiven Veranlagung, die Unterzeichnung der Steuererklärung und die rechtzeitige Bezahlung der Steuern ist Sache des Auftraggebers.
Haftung für getreue Ausführung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss
Die GSZ Partner GmbH haftet dem Auftraggeber für getreue und sorgfältige Erstellung der Steuererklärung. Für den Schaden, der dem Auftraggeber aus der mangelhaften Erstellung der Steuererklärung entsteht, haftet die GSZ Partner GmbH bis zum Betrag des erhaltenen oder zu erwartenden Auftragsentgeltes, maximal aber bis zu einem Betrag von CHF 2'000.
Für Mängel, die infolge unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Information und Dokumentation der GSZ Partner GmbH durch den Auftraggeber entstehen, haftet die GSZ Partner GmbH nicht. Ebenso haftet die GSZ Partner GmbH nicht für aufgelaufene Verzugszinsen von zu spät bezahlten Steuerbeträgen.
Leistungsverrechnung, Auslagen und Spesen
Die Leistungsverrechnung basiert auf der aufgewendeten Zeit und dem pro Stunde verrechneten Honoraransatz. Auslagen, Gebühren für Fristverlängerungen, Spesen und MWST werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Treuhand- und Beratungsdienstleistungen
Gegenstand des Treuhand- und Beratungsauftrages sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Treuhand- und Beratungsdienstleistungen.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die GSZ Partner GmbH sämtliche für die Beratungsdienstleistungen notwendigen Unterlagen und Auskünfte rechtzeitig erhält.
Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit, die Gesetzeskonformität und die geschäftsmässige Begründetheit der eingereichten Unterlagen und Belege verantwortlich.
Werden Unterlagen und Belege digitalisiert an die GSZ Partner GmbH eingereicht, obliegt die gesetzeskonforme Aufbewahrung der Unterlagen und Belege dem Auftraggeber.
Arbeitsergebnisse und Berichterstattung
Entwürfe oder mündliche Auskünfte der GSZ Partner GmbH sind nicht verbindlich, da sie erheblich vom definitiven Arbeitsergebnis abweichen können. Die GSZ Partner GmbH lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, die dem Auftraggeber oder Dritten infolge Vertrauens auf Entwürfe oder mündliche Auskünfte entstehen.
Sämtliche schriftlichen Arbeitsergebnisse, die für den Auftragsgeber erstellt, ihm ausgehändigt und von ihm bezahlt wurden, gehören dem Auftraggeber zur vereinbarten Verwendung. Die damit verbundenen Immaterialgüterrechte verbleiben bei der GSZ Partner GmbH.
Vertragliche Abmachungen zwischen dem Arbeitgeber und einem Dritten (z. B. einer Bank) über eine direkte Berichterstattung durch die GSZ Partner GmbH an den Dritten sind für die GSZ Partner GmbH nur verbindlich, falls die GSZ Partner GmbH dazu ihre schriftliche Zustimmung ausdrücklich erteilt hat.
Sollte der Auftraggeber Berichte der GSZ Partner GmbH reproduzieren oder vervielfältigen (gedruckt oder elektronisch), ist der gesamte Treuhand- und Beratungsgegenstand ebenfalls wiederzugeben. Der Auftraggeber gewährt der GSZ Partner GmbH vor Reproduktion oder Vervielfältigung Einblick in einen Entwurf und holt die schriftliche Zustimmung der GSZ Partner GmbH zur Reproduktion oder Vervielfältigung ein.
Arbeitsergebnisse der GSZ Partner GmbH sind ausschliesslich für deren Adressaten bestimmt. Die Treuhand- und Beratungsdienstleistungen werden von der GSZ Partner GmbH für den in der Auftragsbestätigung genannten Zweck und Empfängerkreis geplant und durchgeführt. Arbeitsergebnisse der GSZ Partner GmbH dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der GSZ Partner GmbH nicht für einen anderen Zweck verwendet, an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht oder verändert werden.
Unabhängig von einer allfälligen Zustimmung haftet die GSZ Partner GmbH nicht für Schäden, welche infolge Verwendung der Arbeitsergebnisse für andere Zwecke oder durch Dritte, beziehungsweise durch Veränderung der Arbeitsergebnisse, entstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, die GSZ Partner GmbH gegenüber Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Verwendung von Ergebnissen, einzelnen Informationen oder Arbeitsergebnisse aus dem Auftrag durch den Auftraggeber vollumfänglich schadlos zu halten (inkl. Gerichts- und Anwaltskosten), es sei denn, die entsprechenden Ergebnisse, Informationen oder Arbeitsergebnisse seien falsch, unvollständig oder missverständlich und die GSZ Partner GmbH habe dabei mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehandelt.
Beizug von Dritten durch die GSZ Partner GmbH
Für die Auftragserfüllung sowie für administrative Zwecke kann die GSZ Partner GmbH Dritte als Subakkordanten beiziehen. Der Auftraggeber hat der GSZ Partner GmbH schriftlich mitzuteilen, wenn ein Beizug von Dritten nicht erwünscht und erachtet werden darf.
Der Treuhand- und Beratungsauftrag besteht jedoch nur zwischen der GSZ Partner GmbH und dem Auftraggeber. Die GSZ Partner GmbH ist gegenüber dem Auftraggeber alleine für die Erbringung der Beratungsdienstleistungen sowie den Schutz der an die Subakkordanten übertragenen Informationen und Daten verantwortlich.
Haftung
Die GSZ Partner GmbH erbringt die vereinbarten Treuhand- und Beratungsdienstleistungen mit der nötigen Sorgfalt. Die GSZ Partner GmbH haftet bei Vertragsverletzungen durch die GSZ Partner GmbH oder ihre Hilfspersonen nur für den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden des Auftraggebers, den sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ist ausdrücklich ausgeschlossen
Beendigung des Treuhand- und Beratungsauftrags
Nach Beendigung des Auftrages darf die GSZ Partner GmbH zur Einhaltung ihrer Aufbewahrungspflichten eine Kopie derjenigen Unterlagen behalten, auf denen ihre Treuhand und Beratungsdienstleistungen basieren. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Herausgabe von Arbeitspapieren der GSZ Partner GmbH. Diese verbleiben im Eigentum der GSZ Partner GmbH.
Unter Vorbehalt sind die Parteien verpflichtet, nach Beendigung dieses Treuhand- und Beratungsauftrags auf schriftliche Anforderung der jeweils anderen Partei alle von dieser Partei erhaltenen schriftlichen oder auf andere Weise aufgezeichneten Informationen, einschliesslich sämtlicher angefertigter Kopien, unverzüglich an die anfordernde Partei auszuhändigen oder zu vernichten. Die vollständige Rückgabe oder Vernichtung alter diesbezüglichen Informationen ist der anfordernden Partei schriftlich zu bestätigen. Jede Partei trägt ihre durch die Rückgabeverpflichtung entstandenen Kosten selbst.
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Treuhand- und Beratungsauftrags zahlt der Auftraggeber der GSZ Partner GmbH das vereinbarte Honorar für bereits erbrachte Treuhand- und Beratungsdienstleistungen sowie angefallene Spesen und sonstige Auslagen.
Hegnau, 20.10.2024